Burgenland
PV-Anlagen und/oder Stromspeicher (ab 1.1.2019)
- Errichtung netzgeführter PV-Anlagen ohne Stromspeichersystem
- 30% der föderungsfähigen Kosten, 275 Euro pro kWp
- gefördert werden max. 5 kWp
- Errichtung netzgeführter PV-Anlagen mit Stromspeichersystem
- 30% der föderungsfähigen Kosten, max. 2750 Euro
- max. Fördersumme = max. 5 kWp zu je 275 Euro + max. 5kWh (Speicherkapazität) zu je 275 Euro
- Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit Stromspeichersystem
- 30% der föderungsfähigen Kosten, 275 Euro pro kWh
- gefördert werden max. 5 kWh
Sonderförderung: Wärmepumpe + PV in Kombi (bis 30.9.2020)
- Gefördert wird die gleichzeitige Errichtung einer Heizungswärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage im Burgenland.
- Die Anlagen müssen zur Versorgung von privaten Wohngebäuden dienen
- Der Burgenländische Ökoenergiefonds fördert die gleichzeitige Errichtung einer Heizungswärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage mit bis zu 30% der anrechenbaren Kosten.
- Förderung für Wärmepumpen zwischen 1400 und 2200 Euro
- Förderung für PV-Anlage: 325 Euro/kWp (max. 8 kWp)
- Förderung für Stromspeicher: 325 Euro/kWp (max. 10 kWh)
-> Information zur Sonderförderung
Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)