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-- Salzburg
Quelle: Photovoltaik Austria (www.pvaustria.at) (Stand: Jänner 2012)
Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen in Salzburg:
Ab 24. Oktober (bis 31. Dezember) förderte das Land Salzburg die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.
Leider ist das Förderbudget von Euro 500.000.- bereits wieder vergeben. Diese Landesförderung steht daher nicht mehr zur Verfügung!
Infos zur abgelaufenen Förderaktion:
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWPeak. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen (Elektrotechniker) fach- und normgerecht installiert werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen bzw. dem Liefertermin der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen „vorläufigen Förderinformation“ von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden.
Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses abhängig vom Fördersatz (siehe Richtlinien) auf die tatsächlichen Investitionskosten (=Rechnungssumme) bis zur Höhe der förderbaren Investitionskosten gewährt werden.
Wichtig ist, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht und einen Jahresenergieertrag von 900 kWh/kWp hat.
Nicht gefördert werden:
- Erweiterungen der Kollektorfläche
- PV-Anlage die auch aus anderen Mitteln des Landes z.B. der Wohnbauförderung, KLI-EN Förderung, etc. gefördert werden (siehe dazu Richtlinien)
Die Förderung besteht aus förderbaren Investitionskosten, die pro kWp 3.000 Euro beträgt. Davon ausgehen wird, je nach Jahreseretrag der Anlage der Frödersatz festgelegt und damit die Förderung berechnet.
Fördersatz in Abhängigkeit vom Jahresenergieertrag (berechnet laut Anlagenplanung) je kWp:
- Beträgt der Jahresertrag zwischen 900 kWh/a und 1.100 kWh/a, wird der Fördersatz [%] wie folgt errechnet:
Jahresertrag [kWh/a]/ 30
- Ist der Jahresertrag > 1.100 kWh/a: Fördersatz = 36,7 %
- Ist der Jahresertrag < 900 kWh/a: Fördersatz = 0 %
Bsp.: Jährliche Anlagenleistung
- > 1.100 kWh - Fördersatz 36,7 %
- > 1.000 kWh - Fördersatz 33,3 %
- 900 kWh - Fördersatz 30,0 %
- < 900 kWh - Fördersatz 0 %
Der Förderantrag beinhaltet eine technische Anlagenplanung und muss vor Beginn der Errichtung der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen "vorläufigen Förderinformation" von der Geschäftsstelle begonnen werden.
Zur Checkliste rund um den Förderantrag geht es hier zu finden.
Weiterführende Informationen zur Förderung sind hier zu finden.
Vom Land Salzburg wird eine PV-Anlage auch im Zuge der Errichtung einer Wärmepumpe gefördert. Die PV-Anlage muss mind. 2 kWp aufweisen, und die Förderung beträgt dann 4.000 Euro zusätzlich zur Förderung der Wärmepumpe.
Infos zur Förderrichtlinie:
Kontaktperson Landesregierung
Mag. Rudolf Krugluger
Abteilung 4: Energiewirtschaft und -beratung
Amt der Salzburger Landesregierung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Postfach 527
5010 Salzburg
Tel.: 0662 8042- 3151
Mobil: 0664 304 68 38
E-mail: rudolf.krugluger@salzburg.gv.at
Direkter Kontakt
Jürgen Fiedler
Praterstraße 30/1/37
A-1020 Wien
Fon +43 664 2311139
Fax +43 1 9221968
eMail office@sonnenenergie-shop.at
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