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Quelle: Photovoltaik Austria (www.pvaustria.at) (Stand: Jänner 2012)
Bundesweite Tarifförderung für Anlagen > 5 kWp
Anträge im Jahr 2012:
Im Jahr 2012 können wieder Förderanträge gestellt werden. Hierfür stehen jedoch nicht die gesamten 2,1 Mio. Euro zur Verfügung, da ein ein gewisser Teil für die Anträge, die in 2012 gereiht sind, verwendet wird. Sollte der 2012 gestellte Förderantrag keine Förderung erhalten, da das Förderbudget bereits vergeben ist, wird der Antrag auf eine Warteliste gesetzt, die mit dem neuen Budget, das durch das neue Ökostromgesetz 2012 wieder zur Verfügung steht, abgebaut wird.
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.
Für die eingespeiste Strommenge erhalten Sie 2012 folgenden Tarif:
Die Preise, für die ins Netz gespeiste elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 27,6 Cent/kWh
über 20 kWp .............. 23 Cent/kWh.
Die Preise, für die ins Netz gespeiste, elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 25 Cent/kWh
über 20 kWp.................... 19 Cent/kWh.
Novellierung des Ökostromgesetzes:
Bereits im März wurde die Erstfassung der Ökstromgesetznovelle präsentiert. Diese Fassung war zwar eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden, aber durchwachsen mit Hinterhältigkeiten und Verhinderungsmechanismen, die oft auf den ersten Blick gar nicht durchschaubar und erkennbar waren. Die Ziele waren lächerlich gering (z.B.: eine Erhöhung von 2,1 Mio. auf 3 Mio). Der Abbau des Wartelisten-Staus sollte mit einer Tarifkürzung von 30 Prozent verbunden sein usw.
Die am 7. Juli 2011 angenommene Novellierung des Ökostromgesetzes sieht nun für die Tarifförderung ein Gesamt-Budget für alle erneuerbare Energieträger von 50 Mio. Euro vor. Davon kommen 8 Mio. Euro der Photovoltaik zu gute. Im Herbst diesen Jahres trat ein Teil des Gesetzes in Kraft, damit die Warteliste abgebaut wird. Der Rest des Ökostromgesetzes 2012 wird, nach erfoglter Zustimmung der EU, im April bzw. Juli 2012 in Kraft treten.
Im neuen ÖSG gibt es zusätzlich einen „Resttopf“ von 19 Mio. Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe beträgt 18 Cent/kWh und gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten. Das Budget des „Resttopfes“ wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt.
Anträge im Jahr 2011:
Alle Anträge, die seit 1. August 2011 eingereichten wurden, wurden an das Ende der Warteliste gereiht und erhalten den Tarifabschlag von 2015 und danach. Da das Budget begrenzt ist, gilt hier das "first served - first come“ Prinzip. Das heißt, je früher um eine Förderung angesucht wird, umso eher bekommen Sie eine positive Förderzusage.
Abbau der gesamten Warteliste aus dem Jahr 2011:
Auf Grund des begrenzten Förderbudgets ist in den vergangenen Monaten eine Warteliste entstanden, die mittlerweile bis 2025 reicht. Mit dem neuen ÖSG 2012 soll diese Warteliste abgebaut werden. Je nach dem, in welchem Jahr der Förderwerber bei der OeMAG gereiht ist, differiert die Höhe des Fördertarifs bzw. des Abschlages. Eine Übersicht der Fördertarife für den Abbau der Warteliste sehen Sie in der folgenden Tabelle:

Der maximale Tarifabschlag, auch für nach 2015 gereihte Anträge, liegt bei 22,5 Prozent für Aufdachanlagen kleiner 20 kWp, bei 20 Prozent für Aufdachanlagen größer 20 kWp, bei 21 Prozent bei Freilandanlagen kleiner 20 kWp, und für Freilandanlagen größer 20kWp bei 17,5 Prozent.
Für den Abbau der Warteliste steht für die Photovoltaik ein Budget von 28 Mio. Euro zur Verfügung.
Antrag zur Ökostromtarifförderung:
www.oem-ag.at/green_energy/Foerderantrag/index.html
Bundesweite Investitionsförderung für Private Anlagen - 2012
Sobald es weitere Informationen gibt, wird es hier zu lesen sein.
Bundesweite Investitionsförderung für Private Anlagen - lief bis 30. April 2011
Für netzgekoppelte Anlagen
Auch 2011 standen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget konnten 6.655 Projekte genehmigt werden. Der Start erfolgt wieder gestaffelt nach Bundesländern ab 4. April 2011, 18 Uhr. Anträge konnten bis 30. April 2011 eingereicht werden.
Wer konnte einreichen?
Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner „Förderaktion Photovoltaik 2011“ erneut ausschließlich an private Haushalte.
Bis zu welcher Anlagengröße wurde gefördert?
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wurde allerdings nur bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
Wie hoch war der geförderte Betrag?
Die Förderung war mit 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt, die Förderpauschale pro Kilowatt beträgt 1.100 Euro/kWpeak.
Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“ Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen – hier übernimmt die Technologie eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz – wurden mit 1.450 Euro/kWpeak gefördert.
Der Ablauf der Einreichung
Das Einreichverfahren 2011 war wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage waren nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgte ausschließlich online und nach dem „first-come – first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um ein verbindliches Angebot einzuholen, das eine der Einreichvoraussetzungen ist.
Beratungshotline
Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen unter der Wiener Telefonnummer 01/31631-730 zur Verfügung.
Einreichstart in den Bundesländern
Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgte zu den nachfolgenden Zeiten:
Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg: 4.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr
Kärnten, Salzburg und Steiermark: 5.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr
Burgenland, Niederösterreich und Wien: 6.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr
Fertigstellungsfrist für die Anlage ist der 30.6.2012.
Aktueller Stand der Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds
Die Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich und erfolgt in 2 Schritten unter:
www.photovoltaik2011.at
Investförderung für Photovoltaik-Anlagen auf Gemeindeobjekten (Energiemodellregion) - lief bis 14. Oktober 2011
Gefördert werden netzgekoppelte PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von jeweils max. 40 kWp auf gemeindeeigenen Gebäuden oder Grundstücken. Die Anlagen müssen an Standorten errichtet werden, die sich in einer beauftragten Klima- und Energiemodellregion (Ausschreibung 2009 oder 2010) befinden.
Welche juristische Personen sind antragstellungsberechtigt:
• Gemeinden
• gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
• Betreibergesellschaften in Form von Kapitalgesellschaften, wobei Energieversorgungsunternehmen einen maximalen Anteil von 49 % an der Betreibergesellschaft haben dürfen
• Bürgerbeteiligungsgesellschaften (Vereine, Genossenschaften)
Förderhöhe:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss abhängig von der installierten Anlagenleistung (kWpeak) ausbezahlt und beträgt 1.100 Euro/kWp maximal jedoch 30 % der anerkennbaren Investitionskosten. Pro Energiemodellregion werden max. 60 kWp gefördert (entspricht 66.000 Euro).
Für diesen Teil des Programms steht ein Budget von 1,5 Mio. Euro (inkl. Begleitmaßnahmen und Abwicklungskosten) zur Verfügung. Die Förderungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsansuchen vergeben.
Fördervoraussetzungen:
• Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Lieferung der Materialien gestellt werden.
• Die auszuführenden Arbeiten müssen von einer befugten Firma durchgeführt werden. Reine Material-Rechnungen, ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Firma, werden nicht gefördert.
• Für die PV-Anlage darf kein Ökostrom-Tarif für den eingespeisten Strom in Anspruch genommen werden.
• Die Anlage muss innerhalb von 2 Jahren ab Förderungszusage installiert sein und in Betrieb genommen werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung und Endabrechnung des Projekts.
• Eine Bestätigung der Übereinstimmung des beantragten Projekts mit den Zielen der lokalen Klima- und Energiemodellregion muss abgegeben werden.
Die Einreichung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Das Ansuchen muss vor Beginn der Umsetzung der Anlage und spätestens bis zum 14. Oktober 2011, 12.00 Uhr bei der Abwicklungsstelle einlangen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier.
Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Tel.: 01/31 6 31-705, Fax: 01/31 6 31-104
E-Mail: klimamodellregion@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at
Bundesweite Investförderung für Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) in Fertighäusern - lief bis 31. November 2011
Das Förderprogramm „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ richtete sich direkt an Konsumentinnen und Konsumenten, die die Errichtung eines Fertighauses planen. Wer dabei auf integrierte Photovoltaik setzt, um das Potenzial der Sonne als natürliche Energie-Ressource zu nutzen, kann sich über bis zu 7.250.- Euro vom Klima- und Energiefonds freuen.
Und so funktioniert die Förderung: Mit Einverständnis der KundInnen beantragen die Fertighausanbieter die Förderung beim Klima- und Energiefonds:
• Die Förderhöhe beträgt 1.450 Euro/kWp
• Es gibt keine Anlagenobergrenze mehr, gefördert werden aber nur die ersten 5 kWp; somit beträgt die Förderhöhe maximal 7.250 Euro je Anlage bzw. Fertighaus.
• Die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen darf 50% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. USt.) bzw. 2.000 Euro/kWp nicht übersteigen.
• Das Fertighaus muss energierelevante Kriterien erfüllen: Passivhaus und Klima-Aktiv Haus <30 kWh Heizwärmebedarf laut Energieausweis
Die Förderaktion „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ startet am 4. April 2011 und läuft bis 31. November 2011. Das Fördervolumen beträgt 650.000 Euro.
Detaillierte Informationen darüber finden Sie hier.
Bundesweite Investitionsförderung für Betriebe - lief bis 15. November 2011
Im Zuge der Förderaktion Mustersanierung, kommen erstmals auch Betriebe in den Genuss einer PV-Investitionsförderung des Klima- und Energifonds. Dabei werden PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp gefördert.
Voraussetzung ist jedoch eine thermische Sanierung, wie z.B. Dämmung, Fenstertausch, Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung oder Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs.
Mit der thermischen Sanierung müssen die Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf (das entspricht einer Unterschreitung der Anforderungen gemäß OIBRichtlinie um zumindest 55 %) für die jeweilige Gebäudekategorie unterschritten werden.
Förderungsbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten. Diese werden durch Abzug der, durch das Projekt erzielten Kosteneinsparungen und Erlöse in den ersten drei Betriebsjahren von den gesamten umweltrelevanten Investitionskosten ermittelt. Im Falle der Errichtung von Biomasse-Einzelanlagen oder
thermischen Solaranlagen werden die Kosten einer fossilen Vergleichsanlage gleicher Kapazität (Heizölkessel) berücksichtigt.
Die Förderung für das Gesamtprojekt (thermischenergetische Gebäudesanierung und Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz) ist mit insgesamt
600.000,– Euro begrenzt. Der Förderungssatz beträgt 45 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Klima- und Energiefonds. Informationen hier.
Die Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Informationen dazur hier oder beim Serviceteam:
Ing. Stephan Stelzer
Tel.: 01/31631-221
E-Mail: s.stelzer@kommunalkredit.at
DI Thomas Kopf
Tel.: 01/31631-241
E-Mail: t.kopf@kommunalkredit.at
Förderung von Inselanlagen
Was wird gefördert?
Anlagen zur Eigenversorgung mit Strom (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, Elektrische Energiespeicher) in Insellagen ohne Möglichkeit zum Netzzutritt (z.B. Berghütten).
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Vereine.
Fördersumme
Max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten; jeweils 5% Bonus für Anlagen in hochalpinen bzw. ökologisch sensiblen Gebieten und für gebäudeintegrierte PV-Anlagen.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.
Detaillierte Informationen darüber finden Sie hier.
Direkter Kontakt
Jürgen Fiedler
Praterstraße 30/1/37
A-1020 Wien
Fon +43 664 2311139
Fax +43 1 9221968
eMail office@sonnenenergie-shop.at
Unsere Bürozeiten sind:
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