-- Niederösterreich

Quelle: Photovoltaik Austria (www.pvaustria.at) (Stand: Jänner 2012)

 

Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Niederösterreich:

 

Förderung der Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung


Eigenheimsanierung 

Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung).

Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. 

Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden.

Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. 

Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro)

Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.

Rechenbeispiel: 
15 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß)
+ mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit der Sanierung-siehe Tabelle oben)
+ 1 Punkt für den Energieausweis
Summe: 41 Punkte

Diese 41 Punkte sind die Grundlage für die anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind sogleich 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten. Für diese Sanierungskosten übernimmt das Land Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3 %. Die Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und immer auf die anrechenbaren Sanierungskosten berechnet. 

Rechenbeispiel: 
Größe der Anlage: 4kWp
Anschaffungskosten: etwa 16.000 Euro
Erreichte Punkte: 41 = 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten = 6.560 Euro
Für diese 6.560 Euro übernimmt das Land die Zinsen in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe 1.968 Euro für 10 Jahre).

Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede einzelne Wohnung gefördert.

Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse davon beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie von der/dem Energieausweisersteller.

Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Sanierung

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Sanierung

Link 
Nährere Informationen und das Antragsformular Eigenheimsanierung 



Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung

Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 300 Euro für ein rückzahlbares Darlehen)

Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkten. Die max. Punkteanzahl für Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei 100 Punkten.
Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land ein Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %. Die Laufzeit des Kredits sind 27,5 Jahre.

Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Neubau

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Neubau


Link

Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung

Antrag auf Anerkennung einer Photovoltaikanlage




Förderung der Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden

Mit einem 10-Maßnahmen-Paket unterstützt das Land Niederösterreich jetzt alle Gemeinden beim Energiesparen und beim Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Im Zuge eines Maßnahmen Pakets wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf einem öffentlichen Gebäude mit 30 % der Anschaffungskosten (bis zu € 5.000,-) gefördert.
Von der thermischen Sanierung der Gemeindegebäude bis zur kommunalen Elektro-Fahrzeugen reichen die Förderungen, die ab 1.1.2012 zur Verfügung stehen. Mit Beratungsangeboten und Energiebuchhaltung wird das Paket komplett.

Voraussetzung:
* Die Förderung besteht aus einer nicht rückzahlbaren Beihilfe
* Kosten müssen bis September 2012 nachgewiesen werden
* Ausgenommen sind Maßnahmen, die über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds gefördert werden!

Antrag auf Bedarfszuweisungen für "Energie-Spar-Gemeinden"

Förderantrag - Energiespar Gemeinde


Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Umwelt-Gemeinde-Service persönlich zur Verfügung:
Tel.: +43 (0) 2742 / 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@umweltberatung.at

Weiterführenden Informationen finden Sie hier.



PV-Stromtankstellen für Schulen, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen

Bereits verschiedenste Elektrofahrzeuge, vom Fahrrad - über den Scooter - bis zum Auto, drängen auf den Markt. Diese Fahrzeuge verursachen beim Betrieb keine Emissionen und leisten einen hohen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele Österreichs.

Solartankstellen sind am Markt jedoch noch nicht als Serienprodukt verfügbar. Mit der Förderung wird das Thema "Fahren mit Strom von der Sonne" verstärkt kommuniziert und es werden Anreize für die Entwicklung solcher Tankstellen geschaffen. Des Weiteren soll Jugendlichen ein Umstieg von benzinbetriebenen Mopeds auf emissionsarme elektrisch betriebene Mopeds ermöglicht bzw. erleichtert werden.

Zielgruppe dieser Förderung sind 
- Schulen in Niederösterreich, welche mit Schülern eine Elektrotankstelle in Kombination mit einer Photovoltaikanlage planen, errichten und betreiben wollen, 
- Gemeinden und
- gemeinnützige Vereine.

Es werden 75% der Investitionskosten - jedoch max. € 7.500,-- als einmaliger Zuschuss gefördert. Zusätzlich werden besonders erfolgreiche Projekte mit einem Sonderbonus von € 2.000,-- bedacht.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Kontaktperson Landesregierung


Anfragen zur Wonhbauförderung:
Wohnbauhotline Tel.: 02742/22133
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html


Anfragen zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage:
Sonja Aichinger
Tel.: 02742/9005-14652

Mag. Markus Kubina
Tel.: 02742/9005-14515
E-Mail: post.wst6@noel.gv.at

Direkter Kontakt

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Jürgen Fiedler
Praterstraße 30/1/37
A-1020 Wien

Fon +43 664 2311139
Fax +43 1 9221968

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