-- Kärnten

Quelle: Photovoltaik Austria (www.pvaustria.at) (Stand: Jänner 2012)

 

Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Kärnten:


Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden


Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Anlagenleistung von mindestens 5 kWp. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, dürfen Sie mit einem Investitionszuschuss in der Höhe von 1.000 € / kWp für die ersten 20 kWp einer Anlage und 800 € für jedes weitere kWp rechnen. 

Maximale Gesamtleistung: 50 kWp. Die darüber hinausgehende Leistung ist nicht förderfähig.

Die Fördermittel sind mit € 1.000.000 begrenzt und die Aktion endet mit dem Verbrauch der Budgetmittel, spätestens jedoch mit dem 31.12.2013.

Voraussetzung: 
- Jahresertrag: 850 kWh/kWp bzw. 650 kWh/kWp gebäudeintegriert
- Errichtung der PV-Anlage erst ab Förderzusage
- Errichtungszeit: 12 Monate

Diese Förderung ist mit der bundesweiten Tarifförderung kombinierbar.

Der Förderantrag kann nur online mittels folgendem Formular beantragt werden.
Zum Antragsformular geht es hier.

Richtlinien PV-Förderung für Gemeinden



Förderung der Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung


Auch für 2011 gibt es im Rahmen der Kärntner Wohnbauförderung einen Investitionszuschuss für die Errichtung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen.


Wohnhaussanierung 
Im Fall der Sanierung steht für Photovoltaik Anlagen eine Förderung in der Höhe von 1.700 Euro/kWp zur Verfügung. Maximal werden jedoch nur 4 kWp gefördert (max. 6.800 Euro Förderung); bzw. 35 % der Anschaffungskosten.

Die Förderung ist ein direkter Zuschuss, der über eine Laufzeit von 10 Jahren, halbjährlich ausgezahlt wird. Voraussetzung ist ein Heizwärmebedarf von unter 70kWh/m² und Jahr.


Neubau 
Für Photovoltaik Anlagen gibt es eine Förderung in der Höhe von 3.000 Euro/kWp. Maximal werden jedoch nur 4 kWp gefördert (max. 12.000 Euro Förderung).

Die Förderung wird folgendermaßen aufgeteilt:
• Für 60 % der Förderung wird ein zinsbegünstigtes Darlehen (Laufzeit 34 Jahre) gewährt - und
• Für 40 % der Förderung wird ein Annuitätenzuschuss zu den Rückzahlungsraten sonstiger aufgenommener Darlehen gewährt. Das heißt, die Zinsen für 40 % der Förderung/kWp werden refundiert.
Der Annuitätenzuschuss beträgt in den ersten vier Jahren jährlich 6 % des förderbaren Hypothekardarlehens und vermindert sich bei Weitergewährung alle vier Jahre um 1 %. Maximale Förderdauer: 16 Jahre.

Der Förderanteil bezieht sich immer auf die Förderhöhe pro kWp.

Beispiel: 
60 % der Förderung in Form eines rückzahlbaren aber zinsgünstigen Landesdarlehens: 1.800 Euro/kWp (60 % von 3.000 Euro)
40 % der Förderung in Form von Annuitätenzuschüssen: Die Zinsen von 1.200 Euro/kWp (40 % von 3.000Euro) werden refundiert


Broschüre Wohnbauförderung Kärnten

Richtlinien vom 9. April 2010 zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997

Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage


Link 
Nähere Informationen und Antragsformulare zur Wohnbauförderung

Kontaktperson Wohnbauförderung


Landesregierung Kärnten
Abteilung 4 - Finanzen, Wirtschaft, Wohnungs- und Siedlungswesen
Mießtalerstraße 6 
9020 Klagenfurt am Wörthersee 
Tel.: 050 536-30441
Fax.: 050 536-30440
E-Mail: post.wohnbau@ktn.gv.at 


Kontaktperson Landesregierung für die Anerkennung als Ökostromanlage


DI Erich Mühlbacher
Abteilung Energiewirtschaft
Flatschacher Straße 70
9021 Klagenfurt
Stock 1 Zimmer 135
Tel.: +43 (0) 50 / 536 - 41563
E-Mail: erich.muehlbacher@ktn.gv.at
www.energiewirtschaft.ktn.gv.at


Kontaktperson Photovoltaik-Förderung für öffentliche Gebäude und Gewerbe


Elisabeth Spendier
Abteilung 7 (Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur)
Tel.: +43 (0) 50 /536 - 17006
E-Mail: elisabeth.spendier@ktn.gv.at

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