-- Burgenland

Quelle: Photovoltaik Austria (www.pvaustria.at) (Stand: Jänner 2012)

 

Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung von Photovoltaikanlagen im Burgenland:

 

Investitionsförderung

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird mit 30 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 800 Euro/kWp gefördert. Die förderbare Höchstleistung beträgt 4 kWp.


Förderungsvoraussetzungen:
- Vor Errichtung sind sämtliche erforderliche behördliche Bewilligungen einzuholen.
- Bescheid über die Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (gem. § 7
Ökostromgesetz 2002) ist vorzulegen.
- aufrechter Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber ist vorzulegen.
- Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage hat durch ein befugtes Unternehmen
zu erfolgen.
- zu fördernde Anlage muss wie im behördlichen Bewilligungsbescheid bewilligt
errichtet werden.
- standortspezifisch gewährleistete Jahreseintrag muss mindestens 700 kWh/kWp betragen.
- Eigenbauanlagen, Prototypen oder gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
- Förderungsantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Projektumsetzung einzubringen.
- Die Umsetzung des Projektes hat innerhalb von 6 Monate ab Projektgenehmigung
durch die Burgenländische Energie Agentur zu erfolgen.
- Doppelförderungen von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis im Rahmen dieser Richtlinie und anderen öffentlichen Landes- oder Bundesförderungsstellen sind nicht zulässig.
- Etwaige andere Landes- oder Bundesförderungen sind vorrangig zu nutzen.
- Förderungsmissbrauch ist gem. österreichischem Strafgesetzbuch (§153 b StGB)
strafbar und wird erforderlichenfalls an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.



Antragstellung:
Der schriftliche Antrag auf Förderung nach diesen Richtlinien ist spätestens 6 Monate nach behördlicher Bewilligung (bau- und anlagenrechtlich) und vor Beginn der Projektumsetzung bei der

Burgenländische Energie Agentur 
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Info-Hotline: +43 (0) 5 / 9010 - 8787
Fax: +43 (0) 5 / 9010 - 2210
E-Mail: office@eabgld.at

 

Antrag zur Förderung der PV-Anlage 2012

Richtlinie zur PV Förderung 2012

Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage

 


Link

 

Kontaktperson Landesregierung


Ing. Christian Ecker
Burgenländische Energieagentur
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0) 2682 / 9010 - 2226
Mobil: +43 (0) 0664 / 83 23 451
E-Mail: christian.ecker@eabgld.at

Direkter Kontakt

PVS Sonnenenergie
Jürgen Fiedler
Praterstraße 30/1/37
A-1020 Wien

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